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   OLG Bamberg, 05.05.1988 - 2 AR 27/88   

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https://dejure.org/1988,19098
OLG Bamberg, 05.05.1988 - 2 AR 27/88 (https://dejure.org/1988,19098)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.05.1988 - 2 AR 27/88 (https://dejure.org/1988,19098)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - 2 AR 27/88 (https://dejure.org/1988,19098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschalvergütung; Pauschalvergütung wegen Verständigungsschwierigkeiten mit dem Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschalvergütung; Pauschalvergütung wegen Verständigungsschwierigkeiten mit dem Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hof - Ls 23 Js 5835/87
  • OLG Bamberg, 05.05.1988 - 2 AR 27/88
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 14.01.1988 - 2 AR 145/87
    Auszug aus OLG Bamberg, 05.05.1988 - 2 AR 27/88
    Nur dann, wenn dieser Vergleich ergibt, daß der Verteidiger infolge des Umfangs der Sache oder deren Schwierigkeit in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu einer über das Maß normaler Bemühungen erheblich hinausgehenden Tätigkeit genötigt war, ist eine Pauschvergütung gerechtfertigt (Senat - Beschluß vom 14. Januar 1988 - 2 AR 145/87).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Beispielhaft lassen sich für überdurchschnittliche tatsächliche Schwierigkeiten nennen: der Umgang mit einem problematischen Mandanten (OLG München, Beschluss vom 22.6.1981 - 2 AR 314/81 = AnwBl 1981, 462; LG Karlsruhe, Beschluss vom 17.2.1987 - III Qs 177/86 = AnwBl 1987, 338), sprachliche oder akustische Verständigungsprobleme (OLG Bamberg, Beschluss vom 18.7.1979 = JurBüro 1979, 1527, 1528; OLG Bamberg, Beschluss vom 5.5.1988 - 2 AR 27/88 = JurBüro 1988, 1178; OLG Hamm, Beschluss vom 15.1.1998 - 2(s) Sbd 5 - 265/97 = AnwBl 1998, 416), die eingehende Auseinandersetzung mit medizinischen oder anderen Fachgutachten (vgl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.8.1997 - 19 W 5/97 = DB 1997, 2112, 2113) oder eine umfangreiche Beweiswürdigung (vgl OLG Hamm, Beschluss vom 26.5.1998 - 2 Ws 168/98 = AnwBl 1999, 124, 125).
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